Allgemeine Annahmebedingungen

Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive 8.1% Mehrwertsteuer.

Annahmevorbehalt

Die Annahme von Material bleibt im Einzelfall vorbehalten.

Volumen, Gewicht und Materialkategorie

Das massgebende Volumen bzw. Gewicht des Materials und die Materialkategorie werden verbindlich auf der Annahmestelle gemessen oder gemäss Waagschein festgehalten.

Verantwortung des Anlieferers

Der Anlieferer von Material ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird.
Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport falsch deklarierter oder unzulässigen Materials gehen zu Lasten des Anlieferers.

Rechnungsstellung

Gebührenpflichtig ist der auf dem Deponieschein bezeichnete Anlieferer. Die Rechnungsstellung erfolgt mindestens zweimonatlich gesamthaft aufgrund der Deponiescheine an den Anlieferer. Die getrennte Rechnungsstellung für den gleichen Anlieferer nach Fahrzeugen, Herkunft des Abfalls usw. ist ausgeschlossen.

Zahlungsfrist

Die Direktanlieferergebühren sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins in der Höhe des Kontokorrent-Zinssatzes der Graubündner Kantonalbank zuzüglich zwei Prozent sowie eine Mahngebühr berechnet.

Rabatte

Für Direktanlieferer, die pro Kalenderjahr folgende Mengen Abfallgut anliefern, gelten folgende Rabatte:

mit mehr als 100 t Abfallgut 12%
zwischen 50 und 100 t Abfallgut 10%
zwischen 30 und 50 t Abfallgut 7%
zwischen 20 und 30 t Abfallgut 5%
     

Dies gilt für die Artikel der  Gruppe 1* unter Deponiegebühren Entsorgung Surselva in Plaun Grond.

Deponiegebühren Entsorgung Surselva in Plaun Grond

gültig ab 01. März 2023

1 *      
Brennbares Grobsperrgut wie Möbel, Bettgestelle, Matratzen, Teppiche und Verpackungsmaterial, unsortierte Bauabfälle und vergleichbare Materialien Fr. 240.-- pro T
Behandeltes Altholz, Bauholz Fr. 95.-- pro T
Haus- und Gewerbekehricht Fr. 240.-- pro T
2      
Recyclinggüter      
Alteisen, metallische Abfälle (gute Qualität) Vergütung Fr 30.-- pro T
Alteisen, metallische Abfälle (mittlere Qualität)   gratis  
Alteisen, metallische Abfälle (schlechte Qualität) Fr. 25.-- pro T
Unterhaltungselektronik, Haushaltgeräte, Kühlgeräte usw   gratis  
PET   gratis  
Glas   gratis  
Speiseöl   gratis  
Konservendosen   gratis  
Papier und Karton (Mit der Anlieferung von Papier und Karton unterstützen Sie den Sportfonds der Regiun Surselva)   gratis  
Korkzapfen   gratis  
Medikamente   gratis  
Nespresso-Kapseln   gratis  
Batterien Haushalt   gratis  
Autobatterien Fr. 10.-- pro Stück
Pneus von Privaten ohne Felgen Fr. 5.-- pro Stück
Pneus von Privaten mit Felgen Fr. 10.-- pro Stück
Altfarben und Lösungsmittel Fr. 2.-- pro Kg
Altöl Fr. 0.5 pro Kg
Silofolie (Besenrein) Fr. 130.-- pro T
Weitere Recyclinggüter   gemäss Aufwand
3      
Material mit geringem Anteil an Organika zur Endlagerung wie aussortierte nicht brennbare und nicht verwertbare Bauabfälle, nicht brennbare Abfälle aus öffentlichen Anlagen sowie Abfälle aus dem Strassenunterhaltsdienst Fr. 151 pro T
(ca. 0,8 t/m3) (inkl. VASA)      
Dämmaterial mit Asbest Fr. 920.-- pro T
Bauabfälle mit freien Asbestfasern Fr. 920.-- pro T
Mischabbruch (Ziegel, Beton, Plättli) Fr. 30.-- pro T
Strassensammlerschlämme nass Fr. 100.-- pro T
Strassensammlerschlämme entwässert (inkl. VASA) Fr. 116.-- pro T
Eternit Fr. 150.-- pro T
4      
Nur nach deponieseitigem Bedarf entgegengenommene inerte, für Schüttung oder Abdeckung geeignete Materialien (Unverschmutztes Aushubmaterial, Steine u.ä.)    gemäss Offerte
Richtgebühr Fr. 4.-- pro m3
5      
Spezielle Abfälle und solche, die im Einvernehmen mit dem Amt für Umwelt Graubünden angeliefert werden.   gemäss Aufwand