Präsidentenkonferenz

In der Präsidentenkonferenz nehmen alle Gemeindepräsidenten/Gemeindepräsidentinen der 15 Gemeinden der Regiun Surselva teil. Ihr obliegt folgende Aufgaben:

  1. Bezeichnung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters
  2. Wahl des Regionalausschusses 
  3. Wahl der Geschäftsprüfungskommission
  4. Wahl der externen Revisionsstelle
  5. Wahl von ständigen Kommissionen
  6. Auseinandersetzung mit möglichen Aufgaben von regionaler Bedeutung
  7. Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Regionsgemeinden und mit Dritten 
  8. Erlass von Vollzugsvorschriften für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben
  9. Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets und der Verpflichtungskredite sowie des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission 
  10. Kenntnisnahme des Finanzplans und des Geschäftsberichts
  11. Entscheid über einmalige Ausgaben von mehr als CHF 300'000.00, wobei Ausgaben von über CHF 2 Mio. unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 30 Abs. 1 stehen
  12. Entscheid über wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 20'000.00, wobei Ausgaben von mehr als CHF 500'000.00 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 30 Abs.1 stehen
  13. Übertragung von Verbandsaufgaben an Dritte
  14. Entscheid über Kooperationen mit anderen Regionen und Organisationen
  15. Gültigerklärung von Regionalinitiativen.