Präsidentenkonferenz
In der Präsidentenkonferenz nehmen alle Gemeindepräsidenten/Gemeindepräsidentinen der 15 Gemeinden der Regiun Surselva teil. Ihr obliegt folgende Aufgaben:
- Bezeichnung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters
- Wahl des Regionalausschusses
- Wahl der Geschäftsprüfungskommission
- Wahl der externen Revisionsstelle
- Wahl von ständigen Kommissionen
- Auseinandersetzung mit möglichen Aufgaben von regionaler Bedeutung
- Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Regionsgemeinden und mit Dritten
- Erlass von Vollzugsvorschriften für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben
- Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets und der Verpflichtungskredite sowie des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission
- Kenntnisnahme des Finanzplans und des Geschäftsberichts
- Entscheid über einmalige Ausgaben von mehr als CHF 300'000.00, wobei Ausgaben von über CHF 2 Mio. unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 30 Abs. 1 stehen
- Entscheid über wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 20'000.00, wobei Ausgaben von mehr als CHF 500'000.00 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 30 Abs.1 stehen
- Übertragung von Verbandsaufgaben an Dritte
- Entscheid über Kooperationen mit anderen Regionen und Organisationen
- Gültigerklärung von Regionalinitiativen.