Grundgebühren
Die mit den leistungsabhängigen Gebühren nicht finanzierten Betriebskosten werden durch jährliche Grundgebühren der Liegenschaftseigentümer auf der Basis der Gebäudeversicherungswerte gedeckt. Seit dem Jahr 2013 beträgt die Grundgebühr 0.17‰ des Versicherungswertes.
Wer schuldet die Grundgebühr?
Wer am 01. Januar Eigentümer, Gesamt-, Mit- oder Stockwerkeigentümer ist, schuldet die Grundgebühr. Änderungen im Versicherungswert und Eigentümerwechsel im Laufe des Jahres werden erst bei der Gebührenerhebung des folgenden Jahres berücksichtigt. Die allfällige Weiterverrechnung der Grundgebühr ist Sache der Liegenschaftseigentümer.
Sammeldienstfaktor
Der Sammeldienstfaktor beträgt bei einer Abfuhr pro Woche 1.0 und bei zwei Abfuhren pro Woche 1.5.