Vorsorgeauftrag

Ich habe einen Vorsorgeauftrag nach Artikel 360 +ff. ZGB erstellt und möchte den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festhalten. Wie muss ich vorgehen?

  • Sie müssen persönlich bei einem beliebigen Zivilstandsamt erscheinen.
  • Sie müssen handlungsfähig sein.
  • Sie müssen sich mit Pass oder ID ausweisen können.

Was macht das Zivilstandsamt?

  • Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund Ihrer Anmeldung ein. Antragsformular zwingend verwenden.
  • Im Falle Ihrer dauernden Urteilsunfähigkeit darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB bei einem beliebigen Zivilstandsamt schriftlich anfragen, ob und wo ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird. Das angefragte Zivilstandsamt teilt die Antwort schriftlich der KESB mit. So soll gewährleistet werden, dass Ihr Vorsorgeauftrag so schnell wie möglich von der KESB geprüft werden kann und wirksam wird.

Was macht das Zivilstandsamt nicht?

  • Keine Hinterlegung des Vorsorgeauftrags beim Zivilstandamt.
  • Keine Beratung oder Ausstellung von Vorsorgeaufträgen.
    - bitte wenden Sie sich dafür an die KESB Ihres Wohnortes, einen Notar, einen Juristen oder die Pro Senectute.
  • Keine Eintragung oder Aufbewahrung von Patientenverfügungen.
    - bitte wender Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt.

 

Ab dem 01. Januar 2022 können Vorsorgeaufträge im Kanton Graubünden bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) hinterlegt werden. Die Gebühr beträgt CHF 100.--.