Regionalausschuss
Aus der Mitte der Präsidentenkonferenz wird ein Regionalausschuss gewählt. Dieser hat folgende Aufgaben:
- Wahl des Leiters Geschäftsstelle und dessen Stellvertreter
- Wahl der leitenden Mitarbeiter
- Wahl der Mitglieder von nichtständigen Kommissionen, Arbeits- oder Projektgruppen und dergleichen
- Wahrnehmung der Interessen der Regiun Surselva nach innen und nach aussen
- Vorbereitung der Geschäfte zuhanden der Präsidentenkonferenz
- Vorbereitung der Budgetierung und des Jahresabschlusses sowie Vorlage des Geschäftsberichtes und des Finanzplans zuhanden der Präsidentenkonferenz
- Bewirtschaftung des Regionsvermögens
- Vollzug der Beschlüsse der Präsidentenkonferenz
- Entscheid über einmalige Ausgaben bis zu CHF 300'000.00
- Entscheid über wiederkehrende Ausgaben bis zu CHF 20'000.00
- Vergabe von Aufträgen im Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs
- Einreichung von Beitrags- und Subventionsgesuchen
- Entscheid über Prozessführungen, Schiedsvereinbarungen und Gerichtsvertretungen
- Ernennung von Zivilstandsbeamten nach vorgängiger Genehmigung durch die kantonale Aufsichtsbehörde, Bezeichnung des Amtsleiters und Regelung der Stellvertretung
- Ernennung eines Betreibungs- und Konkursbeamten sowie dessen Stellvertreters
- Entscheid über Klage zur Vollziehung einer im öffentlichen Interesse liegenden Auflage bei der Schenkung nach Art. 246 OR
- Antrag zur Wahl eines Regionalnotars
- Durchführung der Grossratswahlen und Anordnung sowie Durchführung der regionalen Abstimmungen
- Vertretung der Regiun Surselva nach aussen
Delegation von Aufgaben an die Geschäftsstelle, sofern es sich um blosse Verwaltungstätigkeit handelt.