Tod zu Hause
Melden Sie uns den Todesfall oder bei Ihrer Gemeindekanzlei; diese wird die Meldung in Vertretung des Zivilstandesamts entgegennehmen.
Wir benötigen die ärztliche Todesbescheinigung und wenn vorhanden das Familienbüchlein.
Tod im Spital oder Heim
Spital- bzw. Heimbehörden erledigen hier die Formalitäten, Familienbüchlein abgeben.
Tod infolge eines Unfalles
Polizei und Arzt melden dem Zivilstandsamt den Todesfall, Familienbüchlein abgeben.