Informationen

Regiun Surselva

Die Region Surselva ist ein öffentlich-rechtlicher Verband mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Region Surselva umfasst das Gebiet des Vorderrheintales zwischen Laax und dem Quellgebiet des Rheins am Piz Badus mit den Seitentälern Lumnezia, Safien und Medel. Die Surselva umfasst 15 Gemeinden und weist eine Wohnbevölkerung von 21'325 (31.12.2019) auf.

Die Region Surselva setzt sich zum Ziel, die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen der Region nachhaltig zu verbessern sowie die regionale Zusammenarbeit zu fördern. Dabei befasst sie sich mit der Regionalentwicklung gemäss Neuer Regionalpolitik, aber auch mit der regionalen Richtplanung, mit der Entsorgung, mit der Führung des Bildungszentrums Surselva (Handelsschule, Gewerbeschule, scola vinavon, Musikschule, Logopädischer Dienst). Weiter sind die Berufsbeistandschaft, das Betreibungs, und Konkursamt und das Zivilstandsamt Dienststellen der Region Surselva.

Allgemeines

Im Laufe der Geschichte gab es immer wieder Bestrebungen, anstehende Probleme in der Region gemeinsam zu lösen sowie den Meinungsaustausch über die näheren Dorf- und Talgrenzen hinweg zu suchen und die regionale Zusammenarbeit zu fördern. Indirekt gibt es also diesbezüglich eine lange Tradition, die bis ins Spätmittelalter und die frühe Neuzeit zurückreicht. Man denke dabei an das Landfriedensbündnis von Ilanz aus dem Jahre 1395 oder an die Gründung des Grauen Bundes im Jahre 1424 in Trun.

Beispiele aus der jüngeren Zeit sind etwa die Gründung eines Bündner Oberländer Verkehrsvereins zu Beginn des letzten Jahrhunderts oder der im Jahre 1917 gegründete Bündner Oberländer Bauernverein. Eine eigentliche Wegmarke in dieser langen Entwicklung bildete sicherlich die im Jahre 1967 gegründete Regionalorganisation "Pro Surselva". Auf den 1. Januar 1977 wurde die Pro Surselva durch den öfentlich-rechltichen Gemeindeverband Surselva abgelöst.

Die Entwicklung in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat haben dazu geführt, dass immer mehr Fragen über die Gemeindegrenzen hinweg angegangen werden müssen. In diesem Zusammenhang denke man etwa an die raumplanerischen Aufgaben oder an die Koordination des Indiavidualverkehrs oder an den öffentlichen Verkehr. Auch im Bereich der Wirtschaftsförderung können bestimmte Massnahmen nur über die regionale Zusammenarbeit ausgelöst werden. 

Stellung:

  • Die Region Surselva ist ein öffentlich-rechtlicher Verband mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Das Verbandsgebiet umfasst die Gemeinden Breil/Brigels, Disentis/Mustér, Falera, Ilanz/Glion, Laax, Lumnezia, Medel/Lucmagn, Obersaxen Mundaun, Safiental, Sagogn, Schluein, Sumvitg, Trun, Tujetsch, Vals.

Organe:

  • Die Stimmberechtigten der Regionsgemeinden
  • Die Präsidentenkonferenz
  • Der Regionalausschuss
  • Die Geschäftsprüfungskommission (besteht aus drei Personen)

Daneben kann die Region Surselva Fachkommissionen einsetzen.

Für die politische und strategische Ausrichtung der Regiun Surselva ist die Präsidentenkonferenz zuständig. Die operative Leitung liegt beim Geschäftsführer.

Aufgaben der Regiun Surselva

Aufgrund des kantonalen Rechts sind folgende Aufgaben durch die Region wahrzunehmen:

  • Raumentwicklung (Regionale Richtplanung)
  • Berufsbeistandschaft (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht )
  • Zivilstandswesen (Zivilstandsamt)
  • Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (Betreibungs- und Konkursamt)
  • Verwaltung der Kreisarchive gemäss Art. 3 des kantonalen Einteilungsgesetzes
  • Weitere nach Massgabe der entsprechenden kantonalen Spezialgesetzgebung

Die Regionsgemeinden können die Region ermächtigen, bei folgenden kommunalen Aufgaben tätig zu werden:

  • Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung
  • Tourismusförderung
  • Vertretung von regionalen Anliegen und Interessen nach innen und aussen
  • Führung und Mitfinanzierung von Bildungs- und Therapieangeboten aller Art, Alters- und Schulstufen  
  • Erwachsenenbildung
  • Kulturförderung
  • Museumsfinanzierung
  • Sportförderung
  • Jugendförderung
  • Abfallbewirtschaftung
  • Verkehr
  • Pilzberatung
  • Verwaltung von Zweckverbänden

Finanzierung

  • Leistungen der Gemeinden
  • Beiträge des Bundes, des Kantons und von Dritten
  • Gebühren und Vorzugslasten

Die Leistungen der Gemeinden werden alljährlich von der Präsidentenkonferenz definiert und anschliessend mittels Leistungsvereinbarungen von den Gemeinden genehmigt.