Namenserklärung

Eine Namenserklärung können Sie in jedem schweizerischen Zivilstandsamt abgeben. Vereinbaren Sie dafür einen Termin. Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich erscheinen und sich ausweisen (Pass oder Identitätskarte). Die Gebühr für eine Namenserklärung beträgt CHF 75.00.

In folgenden Fällen können Sie durch eine Namenserklärung Ihren Familiennamen ändern:

Nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft

Die gerichtliche Auflösung der Ehe (Scheidung, Ungültigkeit, Verschollenerklärung) oder der eingetragenen Partnerschaft wie auch der Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners haben keine Auswirkung auf Ihren Famiiliennamen. Sie haben danach jederzeit die Möglichkeit, wieder Ihren Ledignamen anzunehmen.

Heirat vor dem 1. Januar 2013

Wenn Sie vor dem 1. Januar 2013 Ihren Familiennamen bei der Eheschliessung geändert haben und noch verheiratet sind, können Sie jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder Ihren Ledignamen tragen möchten.

Die Webseite vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden gibt weitere Informationen zu diesem Thema.