Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ab Januar 2022 rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches und die damit verbundenen Verordnungsanpassungen auf dem 01. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Personen die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Die Erklärung ist Gebührenpflichtig und kostet 75 Sfr. Es kann nur das weibliche oder das männliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.