Bürgerrecht

Einbürgerung

Die verschiedenen Einbürgerungsverfahren können auf der Web-Seite vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden eingesehen werden.

Bürgerrechtsänderung nach Gemeindefusion

Personen mit Bürgerrecht von sich zusammenschliessenden Gemeinden erhalten das Bürgerrecht der neuen politischen Gemeinde. Sie können jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Fusion beantragen, dass im Personenstandsregister hinter dem neuen Bürgerrecht in Klammern der Name einer früheren Heimatgemeinde als Hinweis auf die Herkunft eingetragen wird. Der Eintrag erscheint in der Folge auch im Pass und in der Identitätskarte.

Beispiel: Ilanz/Glion (Ruschein). Antragsformular zwingend verwenden.

Weitere Informationen entnehmen sie auf der Web-Seite vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden.