Ehe

Nach der Volksabstimmung vom 26. September 2021 ist die Ehe für alle Paare offen. Diese Möglichkeit besteht ab dem 01. Juli 2022. Paare die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese weiterführen oder durch gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft steht es den Paaren frei, ob dies nur durch Erklärung erfolgen soll oder ob für die Umwandlung eine Zeremonie gewünscht wird.

Heiraten am Samstag möglich!

Sie möchten heiraten? Wir freuen uns auf Sie. Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams an das Zivilstandsamt. Das Vorbereitungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind, insbesondere, wenn beide Verlobte das 18. Altersjahr vollendet haben. Ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, muss das Brautpaar für das Vorbereitungsverfahren und die Trauung auf ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen.

Ihren Heiratstermin reservieren wir frühestens 1 Jahr vor ihrem gewünschten Heiratsdatum.

Vorbereitung

Damit Sie heiraten können, muss das Vorbereitunsgsverfahren auf dem zuständigen Zivilstandsamt abgeschlossen werden (frühestens drei Monate vor der Ziviltrauung). Schweizer Brautpaare benötigen dazu eine ID/Reisepass und wenn sie nicht im Kanton Graubünden wohnhaft sind, zusätzlich eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung. Ausländische Brautpaare oder ein Teil davon orientieren wir gerne über die beizubringenden ausländischen Dokumente. Nehmen Sie dazu bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Das Vorbereitungsverfahren wird eröffnet mit der Einreichung des Formulars "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung". Dazu reichen Sie zusätzlich die oben erwähnten Dokumente ein. Haben Sie Fragen betreffend Ihrer Namen und der Kinder, so konsultieren sie das "Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung". Nach der Überprüfung Ihrer Dokumente laden wir Sie zum Vorbereitungsverfahren ein. Ihre Identität wird geprüft und wir füllen zusammen verschiedene Formulare aus. Sie erklären wen sie heiraten möchten und dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllen. Sind diese gemäss der Zivilstandsverordnung erfüllt, so eröffnen wir Ihnen, dass die Trauung innert drei Monaten stattfinden kann. Für die Ziviltrauung benötigen sie 2 Trauzeugen.

Findet die Trauung nicht im Zivilstandskreis Surselva statt, geben wir Ihnen eine Trauungsermächtigung ab. Damit ist eine Ziviltrauung bei jedem anderen Zivilstandskreis in der Schweiz möglich.

Heiraten Sie im Ausland, muss eventuell ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden.

Trauung

Brautleute und Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Ausweis mit Foto vorweisen. In unserem Zivilstandskreis stehen Ihnen 14 Trauungslokale zur Verfügung. Sie finden in unseren schönen Dörfern von 700 - 1400 m ü. M. bestimmt etwas Passendes. 

Montag - Freitag können Sie von 08.30 - 11.30 Uhr sowie von 14.00 - 17.00 Uhr heiraten. Am Samstag ist die Trauung in der Regel von 08.30 - 16.00 Uhr möglich.

In zwei aussergewöhnlichen Häusern stehen Ihnen Trauräume zur Verfügung. In der Casa Gronda in Ilanz heiraten Sie in einem prachtvollen Raum. Suchen Sie noch einen Aperoraum, so steht für Sie im gleichen Haus der Weinkeller oder im daneben liegendem Regionalmuseum der Garten und die historischen Museumsräume bereit.

In Trun, in der Cuort Ligia Grischa, sagen Sie Ja im wunderschönen Landrichtersaal oder in der Abtsstube. Ein Apero ist auch hier im Haus oder im Hofgarten möglich.

Diese Räume sind gebührenpflichtig, aber Sie haben sicher schon vor dem Ja-Wort feuchte Augen.

Gebühren

Das Vorbereitungsverfahren und die Trauung sind gemäss der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen kostenpflichtig.